Im Grunde genommen ist es ein sehr leichter Prozess bei dem wir Sie Eins zu Eins begleiten.
Der IAB ist eine steuerliche Regelung, die es Unternehmen ermöglicht, zukünftige Investitionen in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter vorab steuerlich abzusetzen.
Damit das Finanzamt den IAB anerkennt, muss nachgewiesen werden, dass die Investition im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Ohne Gewerbeanmeldung wäre dies nicht möglich, da Photovoltaikanlagen sonst als private Vermögenswerte gelten würden, die nicht IAB fähig sind.