Die perfekte Kombination aus Charme und Rendite!
Lassen Sie uns Ihnen zeigen, wie Sie Steuern in historisches Immobilienvermögen umwandeln können!
Keinen Verwaltungsaufwand
Eine externe Verwaltungsgesellschaft kümmert sich um Verwaltung und Instandhaltung.
Historischer Charme
Jedes Anlageobjekt erzählt eine eigene Geschichte. Das macht sich in der Wertentwicklung bemerkbar.
Erstklassige Steuervorteile
Abschreibung der Sanierungskosten zu 100% innerhalb von 12 Jahren.
Kein Neubaurisiko
Die Denkmalobjekte werden saniert, da es sich um Altbestand handelt.
Warum lohnt sich die Investition in Denkmalimmobilien?
Die Verbindung aus historischer Bausubstanz und moderner Sanierung sorgen für einen einzigartigen Charme und eine hohe Wohnqualität. Zudem bestechen viele Denkmalimmobilien durch ihre optimale Lage. So können hohe Renditen für diese Objekte erwartet werden. Denkmalimmobilien sind ein begrenztes Gut, welche als Denkmalimmobilie im Denkmalverzeichnis der Städte aufgenommen sind. Mit den Steuervorteilen nach dem Einkommensteuergesetz § 7 h, profitieren Sie nachhaltig bei der Investition. Zu dem sorgen Sie so dafür, dass Baudenkmäler für die nächsten 100 Jahre Ihre wertvolle Substanz erhalten.
Welche steuerlichen Vorteile bieten Denkmalimmobilien genau?
Denkmalimmobilien bieten besonders lukrative Abschreibungsmöglichkeiten. Investoren können die Sanierungskosten, die bis zu 80% des Kaufpreises entsprechen, zu 100% über 12 Jahre hinweg abschreiben. So können die Sanierungskosten von Denkmalimmobilien mit 7 bzw. 9 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Auch Zinszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Neubau- bzw. Bestandsimmobilien beträgt der Prozentsatz für die Abschreibung nach AfA lediglich 2 bzw. 2,5 Prozent.
Was hat der Staat eigentlich davon auf soviel Steuern zu verzichten?
Denkmalimmobilien sind Kulturgüter. Deshalb haben Bund und Länder ein besonderes Interesse an der Erhaltung dieser. Jedoch sind nur gut 5 Prozent der deutschen Bausubstanz denkmalgeschützt. Und ein noch geringerer Anteil eignet sich als gewinnbringende Wertanlage mit Steuervorteilen nach ESTG § 7i.
Denkmalrechner
* Je nach Bundesland, Bayern und Baden-Württemberg 8%, alle anderen 9%
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